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Die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) auf der Rechtsgrundlage des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) enthält Gestaltungs- und Verhaltensvorschriften, mit dem Ziel,
Sie enthält u.a. Festlegungen für folgende Bereiche:
Nachfolgend finden sich Informationen und Merkblätter für Architekten, Fachplaner sowie Bauherren hinsichtlich des Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutzes der Stadt Schweinfurt, welche auch die Aufgaben der Brandschutzdienststelle wahrnimmt. In dieser Funktion ist sie u. a. zuständig für die Belange des Brandschutzes im Baugenehmigungsverfahren.
Die "Brandschutzdienststelle" kann eigene Kräfte (oder Dienstleister) des Betreibers einer Versammlungsstätte als Brandsicherheitswache anerkennen.