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Zur Verlegung von Telekommunikationskabeln in öffentlichen Verkehrswegen können Sie sich auf Antrag von der Bundesnetzagentur Wegerechte übertragen lassen. Im Anschluss erteilt Ihnen die Stadt oder Gemeinde die Zustimmung zur Verlegung der Telekommunikationskabel.
Aus dem Formular ergeben sich alle benötigten Angaben sowie beizufügende Nachweise.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Möchte Ihr Unternehmen Telekommunikationskabel für öffentliche Telekommunikationsnetze in Straßen verlegen, benötigen Sie die Zustimmung des Wegebaulastträgers. In der Regel ist das die betreffende Stadt oder Gemeinde.
Dafür sollten Sie sich vorher von der Bundesnetzagentur (BNetzA) das Wegerecht übertragen lassen, das Sie grundsätzlich zur Nutzung der Straßen berechtigt. Hat Ihnen die BNetzA das Wegerecht übertragen, hat die Stadt oder Gemeinde Ihnen in der Regel die Zustimmung zu erteilen, wenn es sich bei Ihrem Vorhaben um Telekommunikationslinien handelt, die öffentlichen Zwecken dienen. Zudem ist die Wegenutzung dann für Sie unentgeltlich.
Es besteht für Sie keine gesetzliche Verpflichtung, die Übertragung zu beantragen.
In Ihrem Antrag an die BNetzA müssen Sie das Gebiet angeben, für welches Sie das Nutzungsrecht beantragen.
Die Übertragung des Wegerechts gilt für die Zeit, in der Ihr Telekommunikationsunternehmen öffentlich tätig ist.
Sie können das Wegerecht online, per E-Mail oder per Post beantragen.
Wegerechte online beantragen:
Wegerechte per E-Mail oder Post beantragen:
Für die Übertragung der Nutzungsberechtigung werden Gebühren nach Zeitaufwand festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt durch einen gesonderten Gebührenbescheid.
Es gibt keine Frist.
Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 6 Wochen. Der genannte Zeitraum beginnt bei Vollständigkeit der Antragsunterlagen, das heißt einschließlich der benötigten Nachweise.