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Mehraufwands-Wintergeld; Beantragung

Wenn Ihr Betrieb dem Baugewerbe angehört oder gleichgestellt ist und Ihre Beschäftigten auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Mehraufwands-Wintergeld bekommen und es an Ihre Beschäftigten auszahlen.

Online-Verfahren & Formulare

Online-Verfahren

Für Sie zuständig

Agentur für Arbeit Donauwörth

Leistungsdetails

Das Mehraufwands-Wintergeld wird als ergänzende Leistung für geleistete berücksichtigungsfähige Arbeitsstunden für Arbeitnehmende gezahlt, die auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz beschäftigt sind. Ein Arbeitsplatz ist witterungsabhängig, wenn Beschäftigte der Witterung, beispielsweise Schneefall, Regen oder Frost, ausgesetzt sind.

Das Mehraufwands-Wintergeld ist begrenzt auf Betriebe

  • des Baugewerbes,
  • des Gerüstbauerhandwerks,
  • des Dachdeckerhandwerks und
  • des Garten- und Landschaftsbaues.

Je geleistete Arbeitsstunde auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz steht Ihren Beschäftigten 1,00 EUR Mehraufwands-Wintergeld zu.

Als Arbeitgeber können Sie das Mehraufwands-Wintergeld für den Zeitraum vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag des Monats Februar beantragen. Die Zahl der berücksichtigungsfähigen Arbeitsstunden beträgt

  • im Dezember bis zu 90 Arbeitsstunden,
  • im Januar und Februar jeweils bis zu 180 Arbeitsstunden.

Mehraufwands-Wintergeld erhalten Sie nur für gewerblich beschäftigte Arbeitnehmende. Das sind Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnisse nach den Tarifverträgen in der Schlechtwetterzeit aus witterungsbedingten Gründen nicht gekündigt werden können. Da die Tarifverträge allgemeinverbindlich sind, gilt dies für alle gewerblichen Beschäftigten der Branche. Angestellte und Poliere haben keinen Anspruch.

  • Sie stellen den Antrag für
    • Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis in der Schlechtwetterzeit nicht aus witterungsbedingten Gründen gekündigt werden kann.
    • Arbeitsstunden, die auf einem witterungsabhängigen Arbeitsplatz im Zeitraum vom 15. Dezember bis zum letzten Kalendertag des Monats Februar geleistet werden.
  • Ihr Betrieb
    • gehört dem Baugewerbe, Gerüstbauerhandwerk, Dachdeckerhandwerk oder dem Garten- und Landschaftsbau an.
    • beschäftigt mindestens 1 Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer.
    • ist zur Zahlung der Winterbeschäftigungsumlage verpflichtet.

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende Leistungen
    • Abrechnungsliste für Saison-Kurzarbeitergeld (S-Kug) und ergänzende Leistungen - Anlage zum Leistungsantrag

Das Mehraufwands-Wintergeld können Sie schriftlich oder online beantragen. Sie können auch das Verfahren KEA ("Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen") nutzen.

Wenn Sie das Mehraufwands-Wintergeld schriftlich beantragen wollen:

  • Sie berechnen das Arbeitsentgelt und das Mehraufwands-Wintergeld.
  • Sie zahlen das Arbeitsentgelt und das Mehraufwands-Wintergeld an Ihre Beschäftigten und entrichten Sozialversicherungsbeiträge.
  • Sie beantragen monatlich rückwirkend die Erstattung des Mehraufwands-Wintergeldes bei der zuständigen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit. Dafür reichen Sie ein:
    • Antrag Saison-Kurzarbeitergeld
    • Abrechnungsliste
  • Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag und die Abrechnungsliste.
  • Wird Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie das Mehraufwands-Wintergeld als Überweisung.
  • Nach Abschluss der Schlechtwetterzeit prüft die Agentur für Arbeit Ihre eingereichten Abrechnungen im Rahmen einer Abschlussprüfung und korrigiert falls erforderlich das bewilligte Mehraufwands-Wintergeld.

Wenn Sie das Mehraufwands-Wintergeld online beantragen wollen:

  • Rufen Sie das Portal "eServices für Unternehmen" auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit auf.
  • Melden Sie sich mit Ihrer Benutzerkennung an und rufen Sie den Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld auf.
  • Füllen Sie den Antrag aus, laden Sie die Abrechnungsliste hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Die Agentur für Arbeit prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Sie erhalten einen Bescheid über die Entscheidung Ihres Antrages von der Agentur für Arbeit.
  • Wird Ihr Antrag bewilligt, erhalten Sie das Mehraufwands-Wintergeld als Überweisung.
  • Nach Abschluss der Schlechtwetterzeit prüft die Agentur für Arbeit Ihre eingereichten Abrechnungen im Rahmen einer Abschlussprüfung und korrigiert falls erforderlich das bewilligte Mehraufwands-Wintergeld.

Wenn Sie für den Antrag auf Saison-Kurzarbeitergeld und die dazugehörige Abrechnungsliste KEA nutzen wollen:

  • Nutzen Sie eine zertifizierte Lohnabrechnungssoftware, die die Übermittlung mittels KEA unterstützt.
  • Übermitteln Sie Ihren Antrag aus Ihrer Lohnabrechnungssoftware an die Agentur für Arbeit.

Es fallen keine Kosten an.

Sie müssen den Widerspruch innerhalb eines Monats, nachdem Ihnen der Bescheid zugegangen ist, einreichen. Senden Sie den Widerspruch an die Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat.

Ihr Antrag wird in der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen bearbeitet.

  • Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Klage vor dem Sozialgericht

  • Kurzarbeitergeld; Beantragung

    Wenn in Ihrem Betrieb vorübergehend ein unvermeidbarer Arbeitsausfall eintritt, kann für Ihre Beschäftigten ganz oder teilweise Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Der Verdienstausfall wird durch Kurzarbeitergeld teilweise ausgeglichen und soll Kündigungen vermeiden.

  • Saison-Kurzarbeitergeld; Beantragung

    Wenn Ihr Betrieb dem Baugewerbe oder einem gleichgestellten Betrieb angehört und Sie in der sogenannten Schlecht-Wetter-Zeit Arbeitsausfälle haben, können Sie den Verdienstausfall Ihrer Beschäftigten durch Saison-Kurzarbeitergeld teilweise ausgleichen.

  • Transferkurzarbeitergeld; Beantragung

    Wenn Ihr Betrieb wegen Restrukturierungen dauerhaft Personal abbauen muss, können Sie für diese Beschäftigen zeitlich befristet Transferkurzarbeitergeld bekommen, das den Verdienstausfall in dieser Zeit teilweise ausgleicht und die Suche einer neuen Beschäftigung unterstützt.

  • Zuschuss-Wintergeld; Beantragung

    Wenn Ihr Betrieb dem Baugewerbe angehört oder gleichgestellt ist und Sie in der sogenannten Schlecht-Wetter-Zeit Arbeitsausfälle haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschuss-Wintergeld bekommen und so Entgeltausfall Ihrer Beschäftigten teilweise ausgleichen.

Stand: 03.11.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales