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Die Einleitung von gereinigtem Abwasser und Niederschlagswasser ist abgabepflichtig. Wird die Abgabe nicht über die im wasserrechtlichen Bescheid festgesetzten Grenzwerte ermittelt, kann der Abgabepflichtige sich gegenüber der zuständigen Behörde erklären.
            An der Kapuzinermauer 1
            
            89312 Günzburg
        
                Postfach 200157
                
                89308 Günzburg