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Die Einleitung von gereinigtem Abwasser und Niederschlagswasser ist abgabepflichtig. Wird die Abgabe nicht über die im wasserrechtlichen Bescheid festgesetzten Grenzwerte ermittelt, kann der Abgabepflichtige sich gegenüber der zuständigen Behörde erklären.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
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Konrad-Adenauer-Straße 1
91413 Neustadt a.d.Aisch
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