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Die Einleitung von gereinigtem Abwasser und Niederschlagswasser ist abgabepflichtig. Wird die Abgabe nicht über die im wasserrechtlichen Bescheid festgesetzten Grenzwerte ermittelt, kann der Abgabepflichtige sich gegenüber der zuständigen Behörde erklären.
Weitere Infos siehe:
Kronacher Straße 28
96215 Lichtenfels
Kronacher Straße 30
96215 Lichtenfels