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Haben Sie aufgrund eines Todesfalles Vermögen erworben, so müssen Sie diesen Erwerb dem zuständigen Finanzamt anzeigen. Wenn Sie eine Schenkung erhalten oder eine Schenkung tätigen, so sind Sie verpflichtet, dies dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.
Kirchensteig 2
92224 Amberg
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