Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Haben Sie aufgrund eines Todesfalles Vermögen erworben, so müssen Sie diesen Erwerb dem zuständigen Finanzamt anzeigen. Wenn Sie eine Schenkung erhalten oder eine Schenkung tätigen, so sind Sie verpflichtet, dies dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.
Rexrothstr. 14
97816 Lohr a.Main
Postfach 1465
97804 Lohr a.Main