Logo Bayernportal
- kein Ort -

Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung; Beantragung

Das Insolvenzrecht sieht für Personen, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, ein eigenes Verbraucherinsolvenzverfahren vor, das unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Restschuldbefreiung nach drei bzw. fünf Jahren führen kann.