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Haus- und Kleinkläranlagen; Beratung

Sie erhalten bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde Hinweise zur ordnungsgemäßen Fäkalschlammentsorgung aus Haus- oder Kleinkläranlagen.

Für Sie zuständig

Landratsamt Rhön-Grabfeld - Sachgebiet 4.2 - Umwelt- und Naturschutz

Landratsamt Rhön-Grabfeld

Hausanschrift

Spörleinstraße 11
97616 Bad Neustadt a.d.Saale

Postanschrift

Spörleinstraße 11

97616 Bad Neustadt a.d.Saale

Telefon

+49 9771 94-0

Leistungsdetails

In den Haus- oder Kleinkläranlagen von Liegenschaften, die nicht an die öffentliche Abwasserkanalisation angeschlossen sind, fällt Fäkalschlamm an, der regelmäßig und ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Vorgaben zur Entsorgung (insbesondere zur Häufigkeit) finden sich in der wasserrechtlichen Erlaubnis oder in der kommunalen Fäkalschlammentsorgungssatzung. 

Informationen über den Entsorgungsweg erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde und Gemeinde.

Stand: 02.05.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz