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Haus- und Kleinkläranlagen; Beratung

Sie erhalten bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde Hinweise zur ordnungsgemäßen Fäkalschlammentsorgung aus Haus- oder Kleinkläranlagen.

Für Sie zuständig

Landratsamt Rosenheim - Sachgebiet 34 - Wasserrecht, Wasserwirtschaft

Landratsamt Rosenheim

Hausanschrift

Wittelsbacherstr. 55
83022 Rosenheim

Postanschrift

Postfach 100465

83004 Rosenheim

Telefon

+49 8031 392-01

Leistungsdetails

In den Haus- oder Kleinkläranlagen von Liegenschaften, die nicht an die öffentliche Abwasserkanalisation angeschlossen sind, fällt Fäkalschlamm an, der regelmäßig und ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Vorgaben zur Entsorgung (insbesondere zur Häufigkeit) finden sich in der wasserrechtlichen Erlaubnis oder in der kommunalen Fäkalschlammentsorgungssatzung. 

Informationen über den Entsorgungsweg erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde und Gemeinde.

Stand: 02.05.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz