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Wenn Sie mit zollrechtlich relevanten Tätigkeiten befasst sind, wie etwa dem Im- oder Export von Waren, müssen Sie eine EORI-Nummer beantragen.
Antrag auf Erteilung einer Niederlassungsnummer für Unternehmen, freiberuflich Tätige, Vereine, Genossenschaften, Partnerschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Antrag auf Erteilung einer EORI-Nummer für eine Privatperson
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Antrag auf Erteilung einer EORI-Nummer für Unternehmen, freiberuflich Tätige, Vereine, Genossenschaften, Partnerschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Grundsätzlich erhalten alle Wirtschaftsbeteiligten in der Europäischen Union (EU) vom jeweiligen Mitgliedsstaat eine individuelle und EU-weit gültige Registrierungs- und Identifikationsnummer, die EORI-Nummer. EORI steht für "Economic Operators' Registration and Identification", also "Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten".
Sie benötigen eine EORI-Nummer, um an ATLAS ("Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem") teilnehmen zu können. In dem Fachverfahren ATLAS wird weitestgehend der grenzüberschreitende Warenverkehr abgewickelt und überwacht.
Wirtschaftsbeteiligte sind Personen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zollrechtlich tätig sind. Das können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein, zum Beispiel:
Eine nicht rechtsfähige Unternehmenseinheit, zum Beispiel eine Niederlassung, erhält keine eigene EORI-Nummer. Stattdessen wird sie unter der EORI-Nummer ihres Hauptsitzes mit eigener Niederlassungsnummer erfasst.
Die EORI-Nummer besteht aus bis zu 17 Zeichen und beginnt mit der zweistelligen Länderkennung des EU-Mitgliedstaates, welcher die EORI-Nummer erteilt.
Wenn Sie noch keine EORI-Nummer haben und in Deutschland ansässig sind, können Sie diese bei der Generalzolldirektion beantragen.
Die von Ihnen hinterlegten Stammdaten Ihrer EORI-Nummer übermittelt der deutsche Zoll an die EORI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie können die EORI-Nummer online über die Datenbank der EU aufrufen und prüfen.
Als Privatperson benötigen Sie in der Regel keine EORI-Nummer, wenn Sie weniger als 10 Zollanmeldungen pro Jahr abgeben. Sie müssen jedoch eine EORI-Nummer besitzen, um eine genehmigungspflichtige Ausfuhr beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle anmelden zu können.
Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen, benötigen Sie in der Regel keine EORI-Nummer, da Sie keine regelmäßigen Zollanmeldungen in der EU abgeben. Ebenso können Sie generell nicht bei der Ausfuhr von Produkten aus der EU als exportierendes oder anmeldendes Unternehmen bei EU-Zollstellen auftreten. Dafür ist eine Ansässigkeit in der EU nötig. Die abfertigende Zollstelle kann nach eigenem Ermessen bis zu 9 Zollanmeldungen aus Drittstaaten pro Jahr in wirtschaftlich unbedeutenden Fällen zulassen. Das kann der Fall sein, wenn Geschäftsreisende Waren mitbringen oder Messeaussteller aus Drittländern Waren an Besucherinnen und Besucher abgeben möchten.
Für Unternehmen oder Selbstständige:
Für Bürgerinnen und Bürger:
Die Generalzolldirektion übermittelt die Stammdaten an die EORI-Datenbank der Europäischen Union. Ihre Zustimmung zu dieser Übermittlung ist Voraussetzung für Ihre Teilnahme am Verfahren.
bei Gewerbetreibenden:
bei freiberuflich tätigen Personen:
Eine EORI-Nummer oder eine Niederlassungsnummer müssen Sie ab dem 01.10.2026 online unter www.zoll-portal.de beantragen.
Online-Verfahren:
Schriftlicher Antrag:
Es fallen keine Kosten an.
Für Sie gibt es keine Fristen.
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Sie wollen Ihre Steuernummer oder Steueridentifikationsnummer, die dem für die Anmeldung in der Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA Plus) genutzten ELSTER-Zertifikat zugrunde liegt, in Ihren EORI-Stammdaten neu eintragen oder ändern lassen? Dann müssen Sie einen Antrag stellen.
Wenn Sie als Unternehmen selbst den Ursprung einer Exportware nachweisen wollen, müssen Sie dafür einmalig einen Antrag stellen. Zudem gibt es ein vereinfachtes Verfahren, um Vormaterialien mit oder ohne Ursprung zusammen zu lagern.
Sie können Waren aus jedem EU-Land nach Deutschland mitbringen. Für bestimmte Waren gibt es allerdings Richtmengen.
Sie können Waren aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland einführen. Für bestimmte Waren gibt es allerdings Mengen- und Wertgrenzen.