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Wenn Sie mit zollrechtlich relevanten Tätigkeiten befasst sind, wie etwa dem Im- oder Export von Waren, müssen Sie eine EORI-Nummer beantragen.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Grundsätzlich erhalten alle Wirtschaftsbeteiligten in der Europäischen Union vom jeweiligen Mitgliedsstaat eine individuelle und EU-weit gültige Registrierungs- und Identifikationsnummer (EORI-Nummer).
Wirtschaftsbeteiligte sind sowohl natürliche als auch juristische Personen wie etwa Aktiengesellschaften oder rechtsfähige Personenvereinigungen, zum Beispiel Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Eine nicht rechtsfähige Unternehmenseinheit, zum Beispiel eine Niederlassung, erhält keine eigene EORI-Nummer. Stattdessen wird sie unter der EORI-Nummer ihres Hauptsitzes mit eigener Niederlassungsnummer erfasst.
Die EORI-Nummer besteht aus bis zu 17 Zeichen und beginnt mit der zweistelligen Länderkennung des EU-Mitgliedstaates, welcher die EORI-Nummer erteilt.
Wenn Sie noch keine EORI-Nummer haben und in Deutschland ansässig sind, können Sie diese bei der Generalzolldirektion beantragen. Sind Sie außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union (EU) ansässig, beantragen Sie Ihre EORI-Nummer in dem EU-Staat, indem Sie erstmals eine Zollanmeldung abgeben oder eine Entscheidung beantragen.
Die von Ihnen hinterlegten Stammdaten Ihrer EORI-Nummer übermittelt der deutsche Zoll grundsätzlich an die EORI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie können die EORI-Nummer online über die Datenbank der EU aufrufen und prüfen.
Als Privatperson benötigen Sie in der Regel keine EORI-Nummer, wenn Sie weniger als 10 Zollanmeldungen pro Jahr abgeben. Sie müssen jedoch eine EORI-Nummer besitzen, um eine genehmigungspflichtige Ausfuhr beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle anmelden zu können.
Für die Teilnahme an ATLAS ("Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem") benötigen Sie eine EORI-Nummer. In dem Fachverfahren ATLAS wird weitestgehend der grenzüberschreitende Warenverkehr abgewickelt und überwacht.
Die Generalzolldirektion übermittelt die Stammdaten an die EORI-Datenbank der Europäischen Kommission. Die Zustimmung zu dieser Übermittlung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren.
Bei Unternehmen und Niederlassungen:
Die EORI-Nummer können Sie online oder schriftlich beantragen:
Online-Antrag:
Schriftlicher Antrag oder Antrag per E-Mail:
keine
keine
Online-Anträge über das das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls: In der Regel bis zu einer Woche.
Schriftliche Anträge oder Anträge per E-Mail: In der Regel 2 bis 3 Wochen
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Sie wollen Ihre Steuernummer oder Steueridentifikationsnummer, die dem für die Anmeldung in der Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA Plus) genutzten ELSTER-Zertifikat zugrunde liegt, in Ihren EORI-Stammdaten neu eintragen oder ändern lassen? Dann müssen Sie einen Antrag stellen.
Wenn Sie als Unternehmen selbst den Ursprung einer Exportware nachweisen wollen, müssen Sie dafür einmalig einen Antrag stellen. Zudem gibt es ein vereinfachtes Verfahren, um Vormaterialien mit oder ohne Ursprung zusammen zu lagern.
Sie können Waren aus jedem EU-Land nach Deutschland mitbringen. Für bestimmte Waren gibt es allerdings Richtmengen.
Sie können Waren aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland einführen. Für bestimmte Waren gibt es allerdings Mengen- und Wertgrenzen.