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Standesamtsaufsicht; Durchführung von Aufsichtsprüfungen

Die Aufsicht über die Standesämter führen als untere Aufsichtsbehörden die kreisfreien Gemeinden für ihre Standesämter und die Landratsämter als Staatsbehörden.

Ansprechpartner - Landratsamt Bamberg

Fachbereich 31.1 - Öffentliche Sicherheit

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