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Standesamtsaufsicht; Durchführung von Aufsichtsprüfungen

Die Aufsicht über die Standesämter führen als untere Aufsichtsbehörden die kreisfreien Gemeinden für ihre Standesämter und die Landratsämter als Staatsbehörden.

Ansprechpartner - Landratsamt Forchheim

FB 33 Personenstands- und Ausländerangelegenheiten

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