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Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation werden zusätzlich zur medizinischen Rehabilitation ganz oder nur teilweise gewährt, um das Rehabilitationsziel zu erreichen oder zu sichern. Dazu gehören beispielsweise:
Die Leistungen müssen medizinisch notwendig und ärztlich verordnet sein.
Die ergänzende Leistung zur Rehabilitation muss erforderlich sein, um das Ziel der Rehabilitation zu erreichen oder zu sichern.
Es muss bereits eine Krankenbehandlung durch die Krankenkasse geleistet worden sein oder noch geleistet werden.
keine