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Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.
und
13:00 Uhr - 16:00 Uhrund
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Krankenhausstraße 22
94526 Metten
Postfach 1146
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