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Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen

Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.

Stadt Lohr a.Main

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:30 Uhr


Bürgermeistersprechstunden:

Dienstag: 9.00 Uhr - 10.00 Uhr
Mittwoch: 15.00 Uhr - 16.00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten stehen wir auch nach Vereinbarung zur Verfügung.

Hausanschrift

Schlossplatz 3
97816 Lohr a.Main

Postanschrift

Postfach 1363
97803 Lohr a.Main