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Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen

Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.

Stadt Neunburg vorm Wald

Ordnungsamt/Einwohnermeldeamt/Standesamt/Renten

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:30 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Schrannenplatz 1
92431 Neunburg vorm Wald

Postanschrift

Schrannenplatz 1
92431 Neunburg vorm Wald