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Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen

Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.

Gemeinde Sinzing

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Fährenweg 4
93161 Sinzing

Postanschrift

Fährenweg 4
93161 Sinzing