Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.
und
14:00 Uhr - 18:30 Uhr
St. Altohof 1
85250 Altomünster
St. Altohof 1
85250 Altomünster