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Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen

Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.

Stadt Roth

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
07:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Mi
07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
07:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Kirchplatz 4
91154 Roth

Postanschrift

Postfach 1462
91142 Roth