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Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen

Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.

Große Kreisstadt Nördlingen

031 Ordnungswesen, Einwohnerwesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Hausanschrift

Eisengasse 6
86720 Nördlingen

Postanschrift

Postfach 1543
86715 Nördlingen