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Kleine Lotterien, Ausspielungen und Tombolas; Beantragung einer Erlaubnis oder Anzeige allgemein erlaubter Veranstaltungen

Für das Veranstalten sog. kleiner Lotterien und Ausspielungen bzw. Tombolas ist eine glücksspielrechtliche Erlaubnis erforderlich. Allgemein erlaubte Veranstaltungen sind lediglich anzuzeigen.

Markt Röhrnbach

Öffentliche Sicherheit und Ordnung / Personalamt

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Die Büros sind auch außerhalb dieser Öffnungszeiten besetzt. Es empfiehlt sich eine Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Sachbearbeiter.

Hausanschrift

Rathausplatz 1
94133 Röhrnbach

Postanschrift

Rathausplatz 1
94133 Röhrnbach