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Wenn Sie in die energetische Sanierung von Gewerbegebäuden investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Kredit mit Tilgungszuschuss beantragen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Sie können einen Kredit von bis zu EUR 25 Millionen für folgende Maßnahmen bekommen:
Sie bekommen auch eine Förderung für Maßnahmen zur Vorbereitung, Umsetzung und Inbetriebnahme der geförderten Maßnahme, wie zum Beispiel Nebenarbeiten oder Planungskosten.
Keine Förderung bekommen Sie:
Für energieeffiziente Gebäude gibt es einen Maßstab, den KfW-Effizienzgebäude-Standard. Je niedriger die Zahl, desto effizienter ist Ihr Gebäude und umso weniger Energie brauchen Sie. Folgende Standards werden gefördert:
Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt vom KfW-Effizienzgebäude-Standard Ihrer Maßnahme ab:
Sie bekommen den Tilgungszuschuss erst, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet und die Durchführung gegenüber der KfW nachgewiesen haben. Dazu müssen Sie nachweisen:
Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Anträge können stellen:
Weitere Voraussetzungen:
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Wenn Sie Ihre Maßnahme abgeschlossen haben, dann müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
Sie müssen Ihren Antrag über einen Finanzierungspartner stellen.
Hinweis:
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können für die Beratung durch einen Experten für Energieeffizienz beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zusätzlich Zuschüsse beantragen.
Hinweis:
Sie können mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach der Zusage für Ihre Förderung beginnen.