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Die Lehrerbildung in Bayern ist schulartbezogen. Die unbefristete Beschäftigung an einer Schulart setzt grundsätzlich die Lehrbefähigung für die jeweilige Schulart voraus. Damit unterscheidet sich Bayern von Bundesländern, die eine schulstufenbezogene Ausbildung anbieten.
Die Ausbildung an den Universitäten und Kunsthochschulen erfolgt schulartspezifisch in überwiegend grundständigen Studiengängen. Einige Universitäten bieten aber lehramtsgeeignete Studiengänge an, die neben der Ersten Lehramtsprüfung (als Hochschulabschlussprüfung) zusätzlich den Erwerb der Abschlüsse Bachelor und ggf. Master ermöglichen. Das Studium der Berufs- und Wirtschaftspädagogik für ein Lehramt an beruflichen Schulen schließt mit der Masterprüfung ab.
In Bayern kann man folgende Lehrämter studieren:
Neben den genannten Lehrämtern ist außerdem eine Ausbildung zum/zur Fachlehrer/in oder Förderlehrer/in an einem Staatsinstitut mit anschließendem Vorbereitungsdienst möglich. Die einjährige Ausbildung zum/zur Fachlehrer/in an beruflichen Schulen findet bedarfsbezogen statt.
Grundsätzlich ist für das Studium eines Lehramts die Qualifikation für ein Studium an einer Universität gemäß Qualifikationsverordnung (QualV) erforderlich. Sonderbestimmungen (z. B. Eignungsprüfungen in den Fächern Sport, Kunst und Musik) finden sich in der Lehramtsprüfungsordnung I (siehe „Rechtsgrundlagen“) bzw. in den entsprechenden Prüfungs- und Studienordnungen der Universitäten.
Die Befähigung für das Lehramt an Grundschulen setzt mit dem Studium eine abgeschlossene wissenschaftliche Vorbildung an der Universität und mit dem Vorbereitungsdienst eine abgeschlossene schulpraktische Ausbildung im Seminar und an der Einsatzschule voraus.
Die Befähigung für das Lehramt an Mittelschulen setzt mit dem Studium eine abgeschlossene wissenschaftliche Vorbildung an der Universität und mit dem Vorbereitungsdienst eine abgeschlossene schulpraktische Ausbildung im Seminar und an der Einsatzschule voraus.
An beruflichen Schulen unterrichten sowohl Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen als auch Fachlehrkräfte.
Die Befähigung für das Lehramt an Gymnasien setzt mit dem Studium eine abgeschlossene wissenschaftliche Vorbildung und mit dem Vorbereitungsdienst (Referendariat) eine abgeschlossene schulpraktische Ausbildung voraus.
Die Befähigung für das Lehramt an Realschulen setzt mit dem Studium eine abgeschlossene wissenschaftliche Vorbildung und mit dem Vorbereitungsdienst (Referendariat) eine abgeschlossene schulpraktische Ausbildung voraus.
Die Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik setzt mit dem Studium eine abgeschlossene wissenschaftliche Vorbildung und mit dem Vorbereitungsdienst (Referendariat) eine abgeschlossene schulpraktische Ausbildung voraus.