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Mit INVEST sollen private Investoren unterstützt werden, damit sie jungen innovativen Unternehmen Wagniskapital zur Verfügung stellen. Den Unternehmen soll dadurch die erfolgreiche Finanzierung des Markteintritts und der Wachstumsphase erleichtert werden.
Mit der Fördermaßnahme INVEST soll der Zugang junger innovativer Unternehmen zu privatem Wagniskapital nachhaltig verbessert werden. Die INVEST-Förderung besteht aus einem Erwerbszuschuss und zusätzlich aus einem Exitzuschuss.
Den Erwerbszuschuss erhalten private Investoren (Business Angels), die Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben und die Beteiligung mindestens 3 Jahre lang halten. Er beträgt 20 Prozent der Investitionssumme bei Anteilserwerb. Der Investor muss dem Unternehmen mindestens EUR 10.000 zur Verfügung stellen. Jeder Investor kann pro Kalenderjahr für Beteiligungen in Höhe von bis zu EUR 500.000 den Erwerbszuschuss erhalten. Investoren können sowohl als natürliche Person oder über eine Beteiligungsgesellschaft (GmbH oder UG) in das Startup investieren, um den Erwerbszuschuss zu erhalten.
Zusätzlich kann die Steuer, die auf einen Veräußerungsgewinn entfällt, mit einem Exitzuschuss kompensiert werden. Dabei erhält der Investor eine pauschale Steuerkompensation in Höhe von 25 Prozent des Gewinns, der aus der Veräußerung seiner mit dem Erwerbszuschuss geförderten Anteile erzielt wurde. Der Exitzuschuss ist auf 80 Prozent des Investitionsbetrages der INVEST-Anteile begrenzt und natürlichen Personen vorbehalten.
Bei INVEST handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren, das heißt im normalen Antragsverfahren zum Erwerbszuschuss reicht zunächst das Unternehmen einen Antrag auf INVEST-Förderfähigkeit ein. Zu diesem Zeitpunkt kann das Unternehmen entweder noch auf der Suche nach Investoren sein oder bereits einen Investor für Wagniskapital gefunden haben. Das BAFA bescheinigt dem Unternehmen die Förderfähigkeit.
Anschließend stellt der Investor einen Antrag beim BAFA. Das BAFA prüft diesen Antrag formal und erteilt dem Investor einen Bewilligungsbescheid. Nach der Anteilsübernahme und Zahlung der Investitionssumme reicht der Investor die im Bescheid geforderten Unterlagen beim BAFA ein und beantragt die Auszahlung des Zuschusses, die nach Prüfung der Unterlagen erfolgt (Zahlungsabruf).
Es gibt keine Voraussetzungen.
Antrag Unternehmen:
Antrag Investor:
Zahlungsabruf Investor
Antrag Exitzuschuss:
Die Anträge zum INVEST-Zuschuss werden online über die bereitstehenden Formulare gestellt.
1.Antrag Unternehmen:
2.Antrag des Investors (erst nach Antragstellung durch das Unternehmen):
3.Zahlungsabruf durch den Investor (nach Eingehen der Beteiligung):
4. Prüfung der Einhaltung der dreijährigen Mindesthaltedauer:
5.Antrag Exitzuschuss:
Es fallen keine Kosten für die Antragsteller an.