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Arzneimittel; Überwachung des Einzelhandels

Die Überwachung des Einzelhandels mit Arzneimitteln außerhalb von Apotheken oder im Reisegewerbe ist Aufgabe der Kreisverwaltungsbehörden.

Ansprechpartner - Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Sachgebiet 64 - Allgemeine Verwaltung, Gewerberecht und Gesundheitswesen

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