Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Sie exportieren Waren und müssen bei der Wareneinfuhr den Ursprung Ihrer Ware nachweisen? Dann können Sie bei Ihrer Industrie- und Handelskammer eine Bescheinigung beantragen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Wenn Sie Waren exportieren, verlangen in einigen Ländern Zollbehörden, Banken oder Unternehmen des Importlandes bei der Wareneinfuhr die Vorlage bestimmter Handelsdokumente. Dazu gehören
Die Ausstellung eines solchen Dokumentes können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragen.
Sie können den handelspolitischen Ursprung der Ware zweifelsfrei nachweisen.
Sie benötigen Nachweise über den Ursprung der Ware, zum Beispiel:
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind.
Für die Beantragung eines Ursprungszeugnisses oder einer Bescheinigung für ein Handelsdokument können Sie ein Online-Verfahren oder ein schriftliches Verfahren nutzen.
Online-Verfahren:
Schriftliches Verfahren:
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der jeweiligen IHK.
Ihre IHK stellt Ihnen vierteljährlich eine Rechnung für die in diesem Zeitraum ausgestellten Ursprungszeugnisse.
Gebühr: 5 EUR - 35 EUR
Es gibt keine Frist.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.