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Führerschein; Anordnung von Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Punktesystem)

Im Fahreignungsregister werden rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsverstöße, die punktebewährt sind, und bestimmte Fahrerlaubnismaßnahmen gespeichert. Bei Erreichen bestimmter Punktestände hat die Fahrerlaubnisbehörde Maßnahmen zu ergreifen.

Ansprechpartner - Landratsamt Nürnberger Land

SG 34.2 - Fahrerlaubnisbehörde

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