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Im Fahreignungsregister werden rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsverstöße, die punktebewährt sind, und bestimmte Fahrerlaubnismaßnahmen gespeichert. Bei Erreichen bestimmter Punktestände hat die Fahrerlaubnisbehörde Maßnahmen zu ergreifen.
Die im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg eingetragenen Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten werden je nach Schwere mit 1 bis 3 Punkten bewertet. Inhaltlich soll das Fahreignungs-Bewertungssystem
Auf Grund von Mitteilungen des Kraftfahrt-Bundesamtes über die Eintragungen im FAER muss die Fahrerlaubnisbehörde bestimmte Maßnahmen ergreifen:
1. Stufe:
Wer 4 bis 5 Punkte erreicht, erhält eine Ermahnung und eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem. Wird nun ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht, kann dadurch 1 Punkt abgebaut werden. Ein entsprechender Punkteabbau durch freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ist nur einmal in fünf Jahren möglich, und kann auch schon bei einem Punktestand von 1 bis 3 erfolgen. Für den Punkteabbau ist die Teilnahmebescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars der Fahrerlaubnisbehörde vorzulegen.
2. Stufe:
Bei einem Punktestand von 6 bis 7 Punkten erfolgt eine Verwarnung. Auch jetzt kann ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht werden; in dieser Stufe allerdings ohne Punkteabbaumöglichkeit.
3. Stufe:
Das Erreichen von 8 Punkten oder mehr führt zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
Im FAER werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig geworden sind, gespeichert, soweit die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist.
Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug gegen Vorschriften verstoßen, können Sie Punkte erhalten, die im Fahreignungsregister eingetragen werden. Ab einer bestimmten Punkteanzahl wird Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen. Sie haben die Möglichkeit, Ihren aktuellen Punktestand abzufragen.
Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese - mit Ausnahme der Klassen AM, L und T - auf Probe erteilt. Der Fahranfänger unterliegt in der Probezeit besonderen Regeln, die der hohen Unfallgefährdung entgegenwirken sollen.