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Ukrainekrise; Selbstmeldung durch Flüchtlinge

Wenn Sie länger in Bayern bleiben möchten, als es Ihr Aufenthaltsstatus zulässt oder Sie jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt Hilfe benötigen (u.a. Unterkunft, Essen, medizinische Versorgung), müssen Sie registriert werden.

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Ergänzung: Stadt Fürth

Für Sie zuständig

Stadt Fürth
Sie können die Behörde auf sichere Weise kontaktieren Sicheres Kontaktformular Hiermit kann eine gesicherte Kommunikation mit der Stadt Fürth erfolgen.

Hausanschrift

Königstraße 88
90762 Fürth

Postanschrift

90744 Fürth

Telefon

+49 911 974-0

Webseite

www.fuerth.de

Stadt Fürth

Hausanschrift

Schwabacher Straße 170
90763 Fürth

Barrierefreier Zugang über einen Aufzug im Hof (Zugang über Flößaustraße). Barrierefreies Parken: zwei Behindertenparkplätze, Montag bis Freitag, von 7 bis 18 Uhr an der Ecke Flößau- und Schwabacher Straße. Barrierefreies WC: Erdgeschoss im Eingangsberei

Postanschrift

Postfach

90744 Fürth

Webseite

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Leistungsdetails

Die Europäische Union hat beschlossen, für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine das Aufnahmeverfahren nach der EU- Richtlinie über den vorrübergehenden Schutz zu eröffnen. Damit ist in Deutschland ein unbürokratisches Verfahren zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine möglich.

Bitte wenden Sie sich an die nächstgelegene Registrierungsmöglichkeit. Diese sind:

  • alle Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter und kreisfreien Städte);
  • die ANKER-Einrichtungen in Manching, Deggendorf, Regensburg, Bamberg, Zirndorf und Schweinfurt;
  • das Behördenzentrum in Augsburg;
  • das Ankunftszentrum in München;
  • die Bearbeitungsstraßen der Bundespolizei in Passau und Rosenheim.

Dort werden Sie registriert und danach befragt, ob Sie eine Unterkunft benötigen.

Wenn Sie eine Unterkunft benötigen, wird Ihnen ein Platz in einer Unterkunft zugewiesen.

Wenn Sie bereits eine Unterkunft gefunden haben, können Sie nach der Registrierung dorthin weiterreisen bzw. zurückreisen.

Vertriebene aus der Ukraine müssen kein Asylverfahren durchlaufen, ein Asylantrag ist nicht erforderlich. Die Aufnahme von ukrainischen Staatsangehörigen kann auf der Grundlage der sog. Richtlinie über den vorübergehenden Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen erfolgen. Das Recht dazu, einen Asylantrag zu stellen, besteht unabhängig davon grundsätzlich fort.

Stand: 02.08.2023
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration