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Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung; Beantragung einer Genehmigung für den Betrieb oder für eine Änderung

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Für Sie zuständig

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Stand: 09.12.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz