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Für die Zulassung eines KFZ.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
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Prof.-Max-Lange-Platz 11
83646 Bad Tölz
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Geltinger Straße 27
82515 Wolfratshausen
Geltinger Straße 27
82515 Wolfratshausen
Sie wollen ein bisher in Deutschland zugelassenes oder ein nicht zugelassenes beziehungsweise außer Betrieb gesetztes Fahrzeug ins Ausland ausführen? Dafür benötigen Sie ein Ausfuhrkennzeichen.
Über den Online-Dienst der Schaltfläche "Terminvereinbarung für Fahrerlaubnis- und Kfz-Zulassungsbehörde" werden Sie direkt zur Seite weitergeleitet, auf der Sie Ihr Anliegen auswählen und einen Termin buchen können.
Folgende weiterführende Unterlagen finden Sie unter Formulare:
Ebenso finden Sie hier auch die Verlinkung zur Seite des Kfz-Steuerrechners.
Unter den weiterführenden Links stehen Ihnen folgende Seiten zur Verfügung:
Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs sind:
Eventuell wird folgendes zusätzlich angefordert:
Es entstehen Gebühren nach Verwaltungsaufwand (ab 31,40 EUR).
Hinweis: Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
Die internationale Zulassung kann längstens für ein Jahr erfolgen.
Zentrale Informationsseite der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde
Übersicht über mögliche Steuervergünstigungen (Fachthemen)
Kraftfahrzeuge mit einer durch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als sechs Stundenkilometer und deren Anhänger müssen bis auf wenige Ausnahmen mit einem amtlichen Kennzeichen versehen sein, sobald sie im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.