Logo Bayernportal

Kaminkehrerwesen; Informationen

Die Aufgaben der Kaminkehrer reichen von der erstmaligen Abnahme bei Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen über regelmäßige Kehrungen und Überprüfungen bis hin zur regelmäßigen Messung der immissionsschutzrechtlichen Abgaswerte.

Online-Verfahren

Online-Verfahren

Für Sie zuständig

Landratsamt Kelheim

Landratsamt Kelheim
Sie können die Behörde auf sichere Weise kontaktieren Sicheres Kontaktformular Sollten Ihnen bereits konkrete Kontaktdaten/Funktionsmailadresse zu Ihrem Anliegen vorliegen, verwenden Sie bitte diese.

Hausanschrift

Donaupark 12
93309 Kelheim

Postanschrift

Donaupark 12

93309 Kelheim

Telefon

+49 9441 207-0

Leistungsdetails

Mit der Neuregelung des Schornsteinfegerwesens 2008 wurde das Schornsteinfegerrecht in Deutschland konform mit den europarechtlichen Vorgaben zur Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit ausgestaltet. Es ist nur noch ein eingeschränkter hoheitlicher Bereich verblieben, Schornsteinfegerarbeiten wurden für den Wettbewerb geöffnet:

Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern (früher „Bezirksschornsteinfegermeister") sind die hoheitlichen Aufgaben Feuerstättenschau, Feuerstättenbescheid, anlassbezogene Überprüfungen, Bauabnahmen und Ersatzvornahmen vorbehalten; sie werden auf Grundlage einer Ausschreibung für sieben Jahre auf einen Bezirk bestellt. Hinzu kommt die Aufgabe, das Kehrbuch für diesen Bezirk zu führen und das fristgemäße Einhalten der Eigentümerpflichten zu prüfen.

Für diese Aufgaben gilt eine staatliche Gebührenordnung (siehe Rechtsgrundlagen, Anlage 3 zu § 6 der Kehr- und Überprüfungsordnung – KÜO).

Die nicht hoheitlichen Aufgaben – „freie“ Schornsteinfegerarbeiten – können durch jeden Betrieb durchgeführt werden, der handwerksrechtlich zur Ausübung von Schornsteinfegertätigkeiten in Deutschland berechtigt ist. Im Feuerstättenbescheid sind die (freien) Schornsteinfegerarbeiten aufgeführt, die bis zur nächsten Feuerstättenschau durchzuführen sind. Die Durchführung dieser Arbeiten haben die Haus- und Wohnungseigentümer selbst zu veranlassen. Sofern nicht der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger beauftragt wird, muss diesem mittels Formblatt die Erledigung nachgewiesen werden (siehe verwandte Themen: "Schornsteinfegerarbeiten; Meldung bei Nichtveranlassung").

Die Preise für diese sich im Wettbewerb befindlichen Schornsteinfegerarbeiten sind frei verhandelbar.

Nähere Auskünfte erteilt die Kreisverwaltungsbehörde, die Ihnen auch den für Sie zuständige/n bevollmächtigte/n Bezirksschornsteinfeger/in nennen kann.

Stand: 13.11.2025
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration