Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie in Deutschland zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichtet sind, müssen Sie bestimmte Daten übermitteln.
Die Freistellungsbeträge sind Kapitalerträge, die aufgrund eines Freistellungsauftrages (FSA) oder einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NVB) vom Steuerabzug ausgenommen sind. Die Meldung enthält nur Informationen darüber, wieviel Kapitalerträge tatsächlich freigestellt wurden. Aus der Meldung kann nicht abgeleitet werden, wie sich die Freistellungsaufträge bei den verschiedenen Kreditinstituten verteilen.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) bereitet die eingehenden Daten auf und kann diese den Landesfinanzverwaltungen und den Sozialleistungsträgern zur Verfügung stellen.
Sie müssen die Freistellungsbeträge elektronisch im BZSt-Online-Portal (BOP) melden.
Zur Meldung der Freistellungsbeträge verpflichtet sind unter anderem:
Weitere Voraussetzungen:
Sie müssen keine weiteren Unterlagen einreichen.
Sie müssen Ihren Daten elektronisch im BZSt-Online-Portal (BOP) übermitteln. Dafür müssen Sie sich vorher im BOP registrieren.
Hinweis: Wenn Sie schon ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie auch dieses für das Login in das BOP benutzen.
kostenlos
gesetzliche Meldefrist: bis Ende Februar des Folgejahres
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.