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Kommunale Stromversorgung; Zahlung des Anschlussbeitrags

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen auch die kommunale Stromversorgung zählt, kann die Gemeinde einen Anschlussbeitrag erheben.

Gemeinde Stegaurach

Fachbereich Planen & Bauen

Öffnungszeiten

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Hausanschrift

Schloßplatz 1
96135 Stegaurach

Postanschrift

Postfach 61
96133 Stegaurach