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Gewerbeanzeige; Gewerbeanmeldung durch Nicht-EU-Bürger

Wenn Sie ein stehendes Gewerbe anfangen wollen, müssen Sie dies anzeigen. Anzeigepflichtig ist auch der Beginn des Betriebs einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle, sowie die Verlegung des Betriebs.

Stadt Garching b.München

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Öffnungszeiten Einwohnermelde-, Pass- und Gewerbeamt:

Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten Standesamt und Friedhofsverwaltung:

Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr

Hausanschrift

Rathausplatz 3
85748 Garching b.München

Postanschrift

Postfach 1453
85742 Garching b.München