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Radioaktive Stoffe; Beantragung einer Genehmigung für den Umgang

Der Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen oder die wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen ist genehmigungspflichtig und bei der zuständigen Behörde zu beantragen.

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Bayerisches Landesamt für Umwelt
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Procedure details

Der Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen (Neugenehmigung) sowie die wesentliche Änderung einer sogenannten "genehmigungsbedürftigen Tätigkeit" im Zusammenhang mit dem Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen (Änderungsgenehmigung) bedarf einer Genehmigung.

Das bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) als zuständige Behörde erteilt auf Antrag die Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen. Die erforderlichen Unterlagen und Nachweise für den Antrag auf Genehmigung werden im Strahlenschutzgesetz geregelt und sind im Zuge des Verfahrens nachzuweisen.

„Sonstige radioaktive Stoffe“ sind radioaktive Stoffe, die keine Kernbrennstoffe sind. Für den Umgang mit Letzteren wird eine Genehmigung nach dem Atomgesetz benötigt. Ausgenommen sind geringe Mengen Kernbrennstoffe, die unter bestimmten Vorrausetzungen als sonstige radioaktive Stoffe gelten.

Der Begriff „Umgang“ wird als Tätigkeitsbegriff im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) definiert. Hierbei handelt es sich um die Gewinnung Lagerung, Bearbeitung, Verarbeitung und sonstige Verwendung bzw. Beseitigung von künstlich erzeugten sowie natürlichen vorkommenden radioaktiven Stoffen. Eine Genehmigung für den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen ist nur dann notwendig, wenn die Aktivität der Stoffe die Freigrenzen der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) übersteigt.

Anträge auf Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen können Unternehmen, Einrichtungen und Personen beim LfU stellen, die planen, mit radioaktiven Stoffen in Bayern umzugehen.

Allgemeine Vorrausetzungen für die Erteilung einer Genehmigung werden im Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) geregelt. Eine Genehmigung wird erteilt, wenn

  • Antragsteller und Strahlenschutzbeauftragte zuverlässig und fachkundig sind,
  • Ausreichend qualifiziertes und geschultes Personal vorhanden ist,
  • Die notwendige Ausrüstung vorhanden ist und Schutzmaßnahmen nach Stand von Wissenschaft und Technik getroffen sind,
  • Die Tätigkeit gerechtfertigt ist und keine anderen Vorschriften entgegenstehen,
  • Eine gesetzliche Schadenersatzvorsorge besteht,
  • Der Schutz gegen Störmaßnahmen und Einwirkungen Dritter gewährleistet ist

Das LfU kann die Genehmigung befristen, wenn die Vorrausetzungen erst im Probetrieb geprüft werden können. Während eines Probebetriebs ist eine Anwendung am Menschen ausgeschlossen.

  • The following documents must be submitted:

    As a rule, the following information and evidence must be submitted for the processing of the permit application by the authority (not an exhaustive list):

    • Place of handling
    • Specification of the scope of the license applied for (nuclides, planned handling activity, open and/or enclosed radioactive substances)
    • In the case of use on humans, the intended procedures (diagnostics, therapy)
    • List of radiation protection officers
    • List of persons authorized for the application and technical implementation
    • Proof of acquisition of the necessary specialist knowledge in radiation protection
    • If applicable, proof of updating the required specialist knowledge in radiation protection
    • Proof of reliability (by means of a form or by submitting a police clearance certificate)
    • If applicable, license to practice medicine (in the context of the use of radioactive substances on humans or in veterinary medicine)
    • Proof of insurance to fulfill a legal obligation to pay damages (cover provision)
    • Technical equipment and operational details
    • Information on structural radiation protection
    • Information on quality assurance and physical radiation protection control
    • Radiation protection instructions
    • Proof of registration with the medical or dental authority (for use on humans)
    • Extract from the commercial register or partnership register
    • Proof of a safety concept

Die notwendigen Unterlagen sind zusammen mit dem Antrag beim LfU einzureichen

Der Antrag kann elektronisch über den Antrag auf Genehmigung für den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen (siehe unter "Online-Verfahren") übermittelt werden.

Das LfU prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und der Genehmigungsvorrausetzungen, fordert gegebenenfalls die Nachreichung fehlender Nachweise.

Sofern erforderlich, können seitens des LfU Sachverständige in den Beurteilungsprozess mit einbezogen werden.

Nach positiver Prüfung des Antrags und aller Unterlagen erlässt das LfU die Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen.

Der Bescheid wird vom LfU per Post zugesendet.

100,00 bis 9.250,00 EUR

Der Antrag ist rechtzeitig vor der geplanten Tätigkeitsaufnahme zu stellen. Der Umgang mit radioaktiven Stoffen darf erst erfolgen, wenn eine Genehmigung ausgestellt wurde.

6 Wochen bis 6 Monate

Die Prüfung der bautechnischen Anforderungen an den Strahlenschutz als Genehmigungsvoraussetzung wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von Seiten des LfU mit geprüft. Das LfU empfiehlt, frühzeitig Kontakt zur Behörde aufzunehmen und diese in die Planungen mit einzubeziehen, damit ggf. erforderliche bauliche Anforderungen in die Bauplanung mit eingehen können.

Die Vorgaben zum Brand- und Diebstahlschutz bei der Aufbewahrung und Lagerung sonstiger radioaktiver Stoffe müssen durch qualifizierte Sachverständige begutachtet werden.

Die erforderlichen Diebstahlschutzmaßnahmen ab dem HRQ-Wert gemäß Strahlenschutzverordnung Anlage 4 Tabelle 1 Spalte 4 benötigen weitreichendere Sicherungskonzeptionen, die in der Richtlinie für den Schutz gegen Störmaßnahmen und sonstige Einwirkungen Dritter beim Umgang mit und bei der Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen (SEWD-Richtlinie sonstige radioaktive Stoffe) dargestellt sind. Die SEWD-Richtlinie unterliegt dem staatlichen Geheimschutz und ist daher ein nicht-freizugängliches Dokument. Kommen Sie in diesem Fall frühzeitig auf das LfU zu.

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgerichtshof erhoben werden.

Status: 02.02.2026
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