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Leistungen für Bildung und Teilhabe; Beantragung

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können Leistungen für Bildung und Teilhabe durch Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung für Arbeitsuchende, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld beantragt werden.

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sg. 22 Sozialhilfe, gemeinsame Einrichtung nach § 44 b SGB II, Wohungs- und Versicherungswesen, soz. Wohnungsbau

Öffnungszeiten

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Allgemein

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07:30 Uhr - 12:30 Uhr
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07:30 Uhr - 12:30 Uhr
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Bauamt zusätzlich Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr

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82467 Garmisch-Partenkirchen

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Postfach 1563
82455 Garmisch-Partenkirchen