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Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen überwachen die Einhaltung der Vorgaben aus dem Arbeitszeitgesetz und bewilligen in Ausnahmefällen an Sonn- und Feiertagsarbeit, sowie im Einzelfall die Erhöhung der maximal zulässigen Arbeitszeit bei entsprechendem Ausgleich.