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Gewässerausbauvorhaben sind Maßnahmen an Gewässern, die insbesondere folgende Ziele verfolgen können:
Zuständig für den Gewässerausbau an Gewässern erster Ordnung (i.d.R. große Gewässer), zweiter Ordnung und Wildbächen ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Wasserwirtschaftsämter. Für Gewässer dritter Ordnung (i.d.R. kleine Gewässer) sind i.d.R. die Gemeinden zuständig.
Gewässerunterhaltung ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Staates und der Kommunen.