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Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.
und
14:00 Uhr - 17:00 Uhrund
14:00 Uhr - 17:30 Uhr
Rathausstr. 7
92436 Bruck i.d.OPf.
Rathausstraße 7
92436 Bruck i.d.OPf.