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Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.
und
14:00 Uhr - 17:30 UhrBürgerservice (Einwohnermelde-/Pass-/Gewerbeamt)
Mo. bis Fr. von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Di. und Do. von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Sozialstelle
Donnerstagvormittag Termine nur nach Vereinbarung
Köglweg 3
82024 Taufkirchen
Postfach 1155
82018 Taufkirchen