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Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.
Bahnhofstr. 12
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Bahnhofstr. 12
92318 Neumarkt i.d.OPf.