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Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages

Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.

Markt Stammbach

Gewerbe- und Versicherungswesen, Fundamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

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Di
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Do
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und

14:00 Uhr - 17:30 Uhr
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95236 Stammbach

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