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Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages

Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.

Gemeinde Aschheim

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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und

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Di
07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Do
07:45 Uhr - 12:00 Uhr

und

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Fr
07:45 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen!

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85609 Aschheim

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