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Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.
und
14:00 Uhr - 16:15 Uhrund
14:00 Uhr - 17:30 Uhrund
14:00 Uhr - 16:15 Uhr
Frankenstr. 3
96486 Lautertal
Postfach 1161
96485 Lautertal