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Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.
und
13:30 Uhr - 16:30 Uhrund
13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Marktplatz 1
91788 Pappenheim
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91788 Pappenheim