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Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.
und
15:00 Uhr - 16:30 UhrUnser Bürgerbüro hat zusätzlich für Sie geöffnet:
Montag und Donnerstag: ab 7:15 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch Nachmittag: 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Pfarrer-Wenk-Platz 1
85662 Hohenbrunn
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