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Leitungen im öffentlichen Straßengrund; Abschluss eines Gestattungs- oder Konzessionsvertrages

Werden im öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs- oder Konzessionsvertrag geschlossen.

Gemeinde Hohenbrunn

Sachgebiet 4.4 - Projektsteuerung und Bautechnik

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
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Di
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi
8:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

15:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr
8:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Unser Bürgerbüro hat zusätzlich für Sie geöffnet:

Montag und Donnerstag:  ab 7:15 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch Nachmittag: 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Hausanschrift

Pfarrer-Wenk-Platz 1
85662 Hohenbrunn

Postanschrift

Pfarrer-Wenk-Platz 1
85662 Hohenbrunn